Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung der WCH
besteht aus mindestens 50 Mitgliedern, wird alle 4 Jahre von den Genossenschaftsmitgliedern gewählt und ist das höchste Organ der Genossenschaft. Sie ist der Interessenvertreter der Genossenschaftsmitglieder und über sie sind die Mitglieder an allen grundsätzlichen Entscheidungen der Genossenschaft beteiligt. In der Vertreterversammlung wird unter anderem der Jahresabschluss festgestellt, über Satzungsänderungen beschlossen und der Aufsichtsrat gewählt.
Die Namen der amtierenden Vertreter, deren Verantwortungsbereich sowie den Kontakt können Sie in der Geschäftsstelle der Genossenschaft einsehen.
Auskunft erteilt Ihnen gern unsere für das Mitgliederwesen verantwortliche Mitarbeiterin
Annett Findeisen, Tel. 0371/ 27 59 142.
Vertreterversammlung am 22.09.2020
Die diesjährige Versammlung der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eG findet am 22.09.2020 in der Villa Esche, Parkstraße 58 in 09120 Chemnitz statt.
→ Einladung zum Download
Unsere aktuelle Genossenschaftssatzung
2014 war die Neufassung der Satzung auf Basis der Mustersatzung des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. Dresden geplant.
Der Entwurf der neuen Satzung wurde als Beschlussvorlage 05/2014 zur Vertreterversammlung am 26. Juni 2014 vorgelegt. Die Vorlage wurde ohne Änderung beschlossen. Die Eintragung im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Chemnitz erfolgte am 20.08.2014.
Unsere aktuelle Wahlordnung
2014 war die Neufassung der Wahlordnung auf Basis der Muster-Wahlordnung des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. Dresden geplant.
Der Entwurf der neuen Wahlordnung wurde als Beschlussvorlage 06/2014 zur Vertreterversammlung am 26. Juni 2014 vorgelegt. Die Vorlage wurde ohne Änderung beschlossen.
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